AGB


1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (AN) basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (AG) erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir eine Lieferung vorbehaltlos ausführen, obwohl uns die abweichenden Bedingungen des AG bekannt sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und gelten für 2 Monate. Die Annahme von Aufträgen erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware. Bei Bestellungen über das Internet behalten wir uns das Recht vor, bei Fehlern auf der Webseite die Annahme abzulehnen.

2.2. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Bei Zweifeln am Baufortschritt kann der AN vom AG eine schriftliche Freigabe der Lieferung verlangen.

2.3. Alle Vereinbarungen zwischen AN und AG bezüglich der Vertragserfüllung müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Parteien unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

3. Inhaltliche Änderungen, Nachträge

3.1. Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den AG sind nur ohne zusätzliche Kosten möglich, solange keine Materialien disponiert oder die Fertigung freigegeben wurde und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN.

3.2. Änderungen führen zu Verschiebungen der Liefer- und Montagetermine, ohne dass der AN hierfür Vertragsstrafen, Abzüge oder Zahlungsverzögerungen hinnehmen muss. Die ursprünglichen Liefer- und Montagetermine verlieren ihre Gültigkeit. Der AN wird dem AG die neuen Termine nach Vereinbarung der Änderung mitteilen.

4. Preise

Die in Angeboten, Katalogen und im Internet angegebenen Einzelpreise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zur Angebotssumme hinzugerechnet. Sondermontagen und vor Ort beauftragte Werk- oder Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet. Skontoabzüge bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Preise sind unverbindlich, und wir behalten uns vor, die am Tag der Bestellung gültigen Preise zu berechnen.

5. Lieferungen und Leistungen, Nachträge

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk an die vom AG angegebene Adresse. Lieferfristen werden in Lieferwochen angegeben; der konkrete Liefertag innerhalb dieser Woche wird vom AN bestimmt. Die Lieferfrist beginnt, sobald alle technischen und kaufmännischen Details geklärt und alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben und Zahlungen vorliegen.

5.2. Der AG muss sicherstellen, dass Lieferung und Einbau ungehindert möglich sind. Bei Nichterfüllung dieser Mitwirkungspflicht ist der AN nicht zur Leistung verpflichtet und kann dem AG Wartezeiten und zusätzliche Kosten berechnen.

5.3. Verzögerungen durch Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt oder Materialmangel, verlängern die Lieferfristen angemessen.

5.4. Wird die Ware nicht zum vereinbarten Termin abgenommen, erfolgt die Lagerung auf Rechnung und Gefahr des AG. Die entstehenden Mehrkosten trägt der AG.

5.5. Die Lieferung erfolgt bis zur ersten verschlossenen Tür am Lieferort. Ab diesem Zeitpunkt trägt der AG die Gefahr für Beschädigungen. Bei Nutzung eines Spediteurs geht die Gefahr auf den AG über, sobald der Spediteur die Ware übernimmt.

5.6. Ist die Montage beauftragt, ist auch das Vertragen der Möbel enthalten. Wird das Vertragen vom AG selbst durchgeführt, haftet der AN nicht für dabei entstehende Schäden.

5.7. Für Lieferungen werden Frachtkosten gemäß den aktuellen Sätzen berechnet. Für Lieferungen unter 500 Euro wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben.

5.8. Nachträgliche Bestellungen (Zusatzleistungen) werden als separate Aufträge behandelt, es sei denn, sie können rechtzeitig disponiert und mit dem Hauptauftrag geliefert werden.

6. Teillieferungen

Teillieferungen und -montagen aus technischen Gründen sind zulässig. Durch den AG verursachte Teillieferungen und -montagen erfolgen nach Vereinbarung und gegen Berechnung des zusätzlichen Transportaufwands.

7. Montage

Ist die Montage vereinbart, gelten die Montagebedingungen als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen. Bei notwendigen Vormontagen muss Baufreiheit gewährleistet sein. Bei Baubehinderungen werden zusätzliche Anfahrts- und Personalkosten dem AG berechnet.

8. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den AG über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben oder das Lager des AN verlassen hat. Bei Verzögerung des Versands auf Wunsch des AG geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des AG wird der AN die Lieferung versichern; die Kosten trägt der AG.

9. Mängel (Rechte des AG)

9.1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt maximal 12 Monate ab Gefahrenübergang.

9.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des AN nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt, entfallen Mängelansprüche, wenn der AG nicht beweisen kann, dass diese Umstände den Mangel nicht verursacht haben.

9.3. Mängel müssen dem AN unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden.

9.4. Bei Mängelanzeige kann der AN nach seiner Wahl verlangen, dass: a) das mangelhafte Teil zur Reparatur geschickt wird oder b) ein Servicetechniker zur Reparatur geschickt wird. Zusätzliche Kosten trägt der AG, wenn der Mangel auf Fehlbedienung beruht.

9.5. Normale Abnutzung ist von der Haftung ausgeschlossen.

9.6. Mängelansprüche stehen nur dem unmittelbaren AG zu und sind nicht abtretbar.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt grundsätzlich 24 Monate ab Gefahrenübergang. Für Maschinen und elektronische Bauteile gilt die Herstellergarantie. Die Gewährleistung umfasst Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler, jedoch keinen natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßen Umgang.

11. Rücknahme

Rücknahme oder Umtausch der Ware ist nur möglich, wenn sie nicht dem bestätigten Auftrag entspricht, unversehrt ist und keine kundenbezogene Sonderanfertigung vorliegt. Bei Kulanzrücknahmen berechnet der AN den Mehraufwand.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die Ware Eigentum des AN. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für den AN als Hersteller. Bei Verbindung erlischt das (Mit-)Eigentum des AN nicht, sondern wird anteilig fortgeführt.

12.2. Der AG darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er nicht in Verzug ist. Forderungen aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund tritt der AG zur Sicherheit in vollem Umfang an den AN ab.

12.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der AG auf das Eigentum des AN hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Der AG haftet für entstehende Kosten, soweit der Dritte diese nicht übernimmt.

12.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des AG, insbesondere Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

13. Zahlung, Fälligkeit der Zahlung

Alle Einzelpreise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, die am Ende der Rechnung ausgewiesen wird. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zu leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Vereinbarte Abschlagsrechnungen sind sofort rein netto zahlbar. Die Restzahlung erfolgt nach Schlussrechnung oder Abnahme.

14. Konstruktionsänderungen

Der AN behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, ist jedoch nicht verpflichtet, diese auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

15. Schutzrechte/Urheberrechte

15.1. Der AN stellt den AG von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei, es sei denn, der Entwurf stammt vom AG. Die Freistellung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt und setzt die Führung von Rechtsstreiten durch den AN voraus.

15.2. Der AN kann sich durch Beschaffung der erforderlichen Lizenzen oder Bereitstellung geänderter Liefergegenstände von der Verpflichtung zur Freistellung befreien.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften nur zur Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter Geschäftsinteressen verarbeitet und genutzt.

17. Haftung

17.1. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

17.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Entgangener Gewinn oder sonstige Folgeschäden sind ausgeschlossen